...dass vom Sonderlandeplatz im Gewerbepark Breisgau in den letzten Jahren zwischen 30.000 und 45.000 Starts und Landungen jährlich ausgingen und dass diese (nach Angaben der Flieger) zu 70 %
an Wochenenden, Feiertagen und zur Feierabendzeit stattfinden? Gerade dann suchen und brauchen Menschen Ruhe und Entspannung.
...dass nur ca. 4% dieser Flüge Geschäftsflüge sind? Die restlichen Flüge dienen dem Fallschirmspringen, der Hobby- und Freizeitfliegerei.
...dass es keine Obergrenze gibt und noch mehr Flugbetrieb dort installiert werden könnte?
...dass der Freizeitflug grundsätzlich von Sonnenauf-gang bis Sonnenuntergang möglich ist?
...dass der Sonderlandeplatz mittlerweile ein El Dorado für alte Kriegsflugzeuge geworden ist, die dort ohne Umweltauflagen von Hobbypiloten risikoreich im Kunstflug geflogen werden?
...dass der Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe mit Artikel 140 GG Verfassungsrang hat und dass auch die Feierabendzeit vom Gesetzgeber besonders geschützt sein sollte?
...dass es für die zuständigen Landesbehörden Spielräume gibt, die aktuelle Gesetzeslage zum Bürgerwohl durch Verordnung zu ändern bzw. zu ergänzen (§2 LLV)?
Wollen Sie...
...dass künftig nicht weitere Freizeitflug-Betriebe im Gewerbepark Breisgau angesiedelt werden und dass nicht noch mehr Flugbetrieb
stattfindet?
...sich am Wochenende, an Feiertagen und abends nach 18:00 Uhr im Freien aufhalten und dabei die Ruhe genießen?
...sich über Fluglärm beschweren? Im Bedarfsfall bitte sofort über das Beschwerde-Telefon - schicken Sie eine
Mitteilung an Ihre Gemeindeverwaltung, an das Regierungspräsidium und an AFLIG e.V.
Werden Sie...
...Mitglied bei AFLIG e.V. Der Jahresbeitrag von 15 Euro für Familien und 10 Euro für Singles ist es
Ihnen wert.