Wussten Sie...

  • ...dass vom Sonderlandeplatz im Gewerbepark Breisgau in den letzten Jahren zwischen 30.000 und 45.000 Starts und Landungen jährlich ausgingen und dass diese (nach Angaben der Flieger) zu 70 % an Wochenenden, Feiertagen und zur Feierabendzeit stattfinden? Gerade dann suchen und brauchen Menschen Ruhe und Entspannung.
  • ...dass nur ca. 4% dieser Flüge Geschäftsflüge sind? Die restlichen Flüge dienen dem Fallschirmspringen, der Hobby- und Freizeitfliegerei.
  • ...dass es keine Obergrenze gibt und noch mehr Flugbetrieb dort installiert werden könnte?
  • ...dass der Freizeitflug grundsätzlich von Sonnenauf-gang bis Sonnenuntergang möglich ist?
  • ...dass der Sonderlandeplatz mittlerweile ein El Dorado für alte Kriegsflugzeuge geworden ist, die dort ohne Umweltauflagen von Hobbypiloten risikoreich im Kunstflug geflogen werden?
  • ...dass der Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe mit Artikel 140 GG Verfassungsrang hat und dass auch die Feierabendzeit vom Gesetzgeber besonders geschützt sein sollte?
  • ...dass es für die zuständigen Landesbehörden Spielräume gibt, die aktuelle Gesetzeslage zum Bürgerwohl durch Verordnung zu ändern bzw. zu ergänzen (§2 LLV)?

Wollen Sie...

  • ...dass künftig nicht weitere Freizeitflug-Betriebe im Gewerbepark Breisgau angesiedelt werden und dass nicht noch mehr Flugbetrieb stattfindet?
  • ...sich am Wochenende, an Feiertagen und abends nach 18:00 Uhr im Freien aufhalten und dabei die Ruhe genießen?
  • ...sich über Fluglärm beschweren? Im Bedarfsfall bitte sofort über das Beschwerde-Telefon - schicken Sie eine Mitteilung an Ihre Gemeindeverwaltung, an das Regierungspräsidium und an AFLIG e.V.

Werden Sie...

  • ...Mitglied bei AFLIG e.V. Der Jahresbeitrag von 15 Euro für Familien und 10 Euro für Singles ist es Ihnen wert.